- Eigentumsvermutung
- gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, dass der ⇡ Eigenbesitzer einer Sache auch deren Eigentümer sei. Im Streitfall muss also der Gegner des Eigenbesitzers beweisen, dass dieser kein ⇡ Eigentum hat.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Eigentumsvermutung — Eigentumsvermutung, die mit dem Besitz verknüpfte, widerlegbare gesetzliche Vermutung, dass der Besitzer einer Sache auch ihr Eigentümer ist. Im Familienrecht besteht zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten die (ebenfalls widerlegbare)… … Universal-Lexikon
Eigentumsvermutung — Wer Rechte aus dem Eigentum an einer Sache ableiten will, muss sein Eigentum notfalls vor Gericht beweisen. Da es praktisch unmöglich ist, die Entwicklung der Eigentumsverhältnisse von der Entstehung einer Sache bis zur Gegenwart lückenlos… … Deutsch Wikipedia
Abhandenkommen — Das Abhandenkommen ist im deutschen Sachenrecht ein Ausnahmetatbestand (geregelt in § 935 BGB) zum gutgläubigen Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen vom Nichtberechtigten und eine Ausnahme bei der Eigentumsvermutung zugunsten des Besitzers … Deutsch Wikipedia
Ehegatten — I. Rechtsgeschäfteeines E. bedürfen grundsätzlich nicht der Zustimmung des anderen E.; Ausnahmen bestehen nach ⇡ Ehelichem Güterrecht, v.a. bei Gütergemeinschaft. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verfügungsbeschränkungen nur… … Lexikon der Economics
Actio negatoria — Als Eigentumsfreiheitsklage wird insbesondere in der österreichischen Rechtsordnung die Klage des Eigentümers auf Beseitigung und Unterlassung von Störungen seines Eigentums, die nicht Besitzentziehung sind, bezeichnet. Ihr entspricht im… … Deutsch Wikipedia
Ehegüterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… … Deutsch Wikipedia
Eheliches Güterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Vermutung — In der Rechtswissenschaft kann eine Vermutung den Beweis gestützt auf Erfahrungen ermöglichen (tatsächliche Vermutung), die Beweislast von Gesetzes wegen verschieben (widerlegliche gesetzliche Vermutung) oder ein Beweiserfordernis ganz beseitigen … Deutsch Wikipedia
Gesetzlicher Güterstand — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… … Deutsch Wikipedia
Güterstand — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… … Deutsch Wikipedia