Eigentumsvermutung

Eigentumsvermutung
gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, dass der  Eigenbesitzer einer Sache auch deren Eigentümer sei. Im Streitfall muss also der Gegner des Eigenbesitzers beweisen, dass dieser kein  Eigentum hat.

Lexikon der Economics. 2013.

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